Transcription

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: nität, Karzinogenität, ReproduktionstoxizitätGefahr für Mensch und UmweltKat. 1A 1B: Kann genetische Defekte verursachen. Kann Krebs erzeugen. Kann dieFruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.Kat. 2Kann vermutlich genetische Defekte verursachen, Krebs erzeugen unddie Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes vorzeigen).Nur in gut belüfteten Räumen verwenden.Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Vorbeugender Hautschutz.Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlich.Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, Schaum, WasserErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Spezielle Hilfe sieheSicherheitsdatenblatt.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnungAkute ToxizitätGefahr für Mensch und UmweltKat. 1 2:Kat. 3:Lebensgefahr bei Verschlucken, bei Hautkontakt und bei Einatmen.Giftig bei Verschlucken, bei Hautkontakt und bei Einatmen.Irreversible Schäden möglich.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes vorzeigen).Nur in gut belüfteten Räumen verwenden.Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Vorbeugender Hautschutz.Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlich.Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, Schaum, WasserErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Spezielle Hilfe sieheSicherheitsdatenblatt.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnungSpezifische Zielorgan-Toxizität(einmalige / wiederholte Exposition)Gefahr für Mensch und UmweltKat. 1:Kat. 2:Schädigt die Organe.Kann die Organe schädigen.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes vorzeigen).Nur in gut belüfteten Räumen verwenden.Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Vorbeugender Hautschutz.Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlich.Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, Schaum, WasserErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Spezielle Hilfe sieheSicherheitsdatenblatt.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnung1. Spezifische Zielorgan-Toxizität, Kat. 32. Akute Toxizität Kat. 43. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Kat. 24. Augenreizung. Kat. 25. Sensibilisierung der Haut, Kat. 1Gefahr für Mensch und Umwelt1. Kann die Atemwege reizen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.2. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, bei Hautkontakt und / oder beiEinatmen.3. Verursacht Haureizungen.4. Verursacht schwere Augenreizungen.5. Kann allergische Hautreizungen verursachen.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes vorzeigen).Nur in gut belüfteten Räumen verwenden.Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Vorbeugender Hautschutz.Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlichKontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, Schaum, WasserErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Spezielle Hilfe sieheSicherheitsdatenblatt.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnungÄtzende StoffeÄtzungen der Haut / schwere AugenschädenGefahr für Mensch und UmweltKat. 1 (A, B, C):Kat. 2: Verursacht schwere Verätzung der Haut und schwere Augenschäden.Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizungen.Irreversible Schäden möglich.Ätzend an den Augen (Erblindungsgefahr) und auf der Haut (Gewebezerstörung)nach dem direkten Kontakt.Verschluckter Stoff bewirkt Schleimhautreizungen in Speiseröhre und Magen(Perforationsgefahr).Gefahr durch Einatmen der Dämpfe.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasserabspülen und Arzt konsultieren.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffes vorzeigen).Nur in gut belüfteten Räumen verwenden.Behälter mit Vorsicht öffnen.Gas / Rauch / Dampf / Aerosol nicht einatmen.Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Vorbeugender Hautschutz.Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlich.Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, Schaum, WasserErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung.Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen.Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen.Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Erbrechen vermeiden.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnungEntzündbare Flüssigkeit, Kategorie 1Gefahr für Mensch und Umwelt Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Bei Raumtemperatur verdampfen sieäußerst rasch und bilden sehr schnell mit Luft sehr zündfreudige, explosionsfähigeGemische. Ihre Dämpfe sind in der Regel schwerer als Luft.Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Häufig wirken die Dämpfenarkotisch und können zu Wahrnehmungsstörungen führen.Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.Von Zündquellen fernhalten.Nicht rauchen.Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Vorbeugender Hautschutz.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlich.Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, SchaumErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Erbrechen vermeiden.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnungEntzündbare Flüssigkeit, Kategorie 2Gefahr für Mensch und Umwelt Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe können häufig narkotisch wirken und zu Wahrnehmungsstörungen führen. Gefahrstoffe zeigen zerstörende Wirkung auf die Fettschicht der Haut.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.Von Zündquellen fernhalten.Nicht rauchen.Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Vorbeugender Hautschutz.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlichKontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, SchaumErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Erbrechen vermeiden.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnungEntzündbare Flüssigkeit, Kategorie 3Gefahr für Mensch und Umwelt Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe können häufig narkotisch wirken und zu Wahrnehmungsstörungen führen. Gefahrstoffe zeigen zerstörende Wirkung auf die Fettschicht der Haut.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Behälter an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.Von Zündquellen fernhalten.Nicht rauchenMaßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Vorbeugender Hautschutz.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlichKontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschenVerhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, SchaumErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen. Erbrechen vermeiden.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: ZahnarztpraxisGefahrstoffbezeichnungOxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe, Kategorie 1 - 3Gefahr für Mensch und UmweltKat. 1:Kat. 2 3:Kann Brand oder Explosionen verursachen oder verstärken; starkesOxidationsmittelKann Brand verstärken; OxidationsmittelBrandfördernde Gefahrstoffe sind selbst nicht brennbar, reagieren aber überwiegenddurch Abgabe von Sauerstoff bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen,sodass sie diese zur Entzündung bringen und einen bestehenden Brand erheblichfördern können. Mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten kann die Reaktion äußerst heftigverlaufen. Gemische mit leichtentzündlichen Feststoffen sind meist explosionsfähig. Zudieser passiven Gefahr sind diese Stoffe z. T. auch noch stark ätzend oder gesundheitsgefährdend.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.Von Zündquellen fernhalten.Nicht rauchen.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Vorbeugender Hautschutz. Handschutz: erforderlich. Augenschutz: erforderlich. Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschenVerhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, SchaumErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: hrdendGefahr für Mensch und UmweltAkut Kat. 1:Chronisch Kat. 1:Chronisch Kat. 2:Sehr giftig für Wasserorganismen.Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Eine Freisetzung in die Umwelt ist zu vermeiden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Vorbeugender Hautschutz.Handschutz: erforderlich.Augenschutz: erforderlich.Kontaminierte Kleidung sofort wechseln.Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschenVerhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Geeignete Löschmittel: Pulver, SchaumErste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidungentfernen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen.Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen.Sachgerechte EntsorgungDer Gefahrstoff ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: PraxislaborGefahrstoffbezeichnungFlusssäureGefahr für Mensch und UmweltLebensgefahr beim Einatmen, Verschlucken und Hautkontakt.Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Durch Einatmung Schädigung des Atemtraktes zuerwarten, diese können Bronchitis, Lungenentzündung und Lungenödem bewirken. Bei Verätzungen starke Schmerzen und Gefahr derHautresorption. Nach Augenkontakt Erblindungsgefahr! NachVerschlucken besteht Perforationsgefahr für Speiseröhre undMagen.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Arbeiten nur im Abzug durchführen.Stoff nicht einatmen.Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden.Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wennmöglich Sicherheitsdatenblatt der Flüssigkeit vorzeigen). Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Atemschutz: bei Auftreten von Dämpfen / Aerosolenerforderlich. Handschutz: erforderlich. Augenschutz: erforderlich.Verhalten im Gefahrfall Nach Auslaufen/Verschütten kleinerer Mengen mit Aufschlämmung vonCalciumhydroxid neutralisieren und mit saugfähigem Material (z. B. Kieselgur)aufnehmen. Geeignete Löschmittel: auf Umgebung abstimmen. Nicht brennbar. Im Brandfall kannFluorwasserstoff entstehen.Feuerwehr:112Erste Hilfe Maßnahmen sofort einleiten! Ersthelfer auf Selbstschutz achten!Nach Einatmen: Frischluft. Arzt hinzuziehen. Atemwege freihalten.Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser mindestens 10 Minuten abwaschen.Kontaminierte Kleidung entfernen. Calciumgluconat-Gel auftragen. Zwischenzeitlichwieder mit Wasser spülen und erneut Calciumgluconat-Gel auftragen.Unbedingt Arzt hinzuziehen.Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser/ evtl.mit Anti-Flusssäure-Lösung abspülen und sofort Arzt konsultieren.Nach Verschlucken: Sofort reichlich Wasser unter Zusatz von Calcium (als Calciumgluconat oder Calciumacetat) trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen.Spezielle Hilfe siehe Sicherheitsdatenblatt.Sachgerechte EntsorgungDie flüssige Lösung ist als Sonderabfall zu entsorgen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffVGeltungsbereich: PraxislaborGefahrstoffbezeichnungMethylmethacrylat (monomeres), MMAGefahr für Mensch und Umwelt Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.Verursacht Hautreizungen.Kann allergische Hautreaktionen verursachen.Kann die Atemwege reizen.Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Arbeiten nur an gut belüfteten Arbeitsplätzen durchführen. Stoff nicht einatmen. Berührungen mit Haut und Augen vermeiden, z. B. Spatelbenutzen. Stoff nicht einatmen. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe(Material, siehe Sicherheitsdatenblatt Pkt. 8)und Schutzbrille tragen. Zündquellen (z. B. Bunsenbrenner) fernhalten. Keine Nahrungsmittel oder Getränke in den gefährdetenBereichen zu sich nehmen oder lagern. Handschutz: erforderlich. Augenschutz: bei Auftreten von Dämpfen / Aerosolenerforderlich.Verhalten im GefahrfallFeuerwehr:112Verschüttetes mit Härtepulver aushärten lassen und zur Entsorgung bringen.Erste Hilfe Nach Einatmen: Frischluft. Arzt hinzuziehen. Atemwege freihalten. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser mindestens 10 Minuten abwaschen.Kontaminierte Kleidung entfernen. Bei andauernder Hautreizung Arzt hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser /Augendusche spülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken: Sofort Arzt hinzuziehen.Sachgerechte EntsorgungReste von Methylmethacrylat mit Härtepulver aushärten lassen. Der sachgerechten Entsorgung zuführen.Stand: ZÄK SH 05/2016Unterschrift:Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe

Betriebsanweisung gem. § 14 GefStoffV Geltungsbereich: Zahnarztpraxis Gefahrstoffbezeichnung Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität . Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, .