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SEITE 1Informationen zur WohnungsbewerbungVielen Dank für Ihr Interesse an der von uns angebotenen Mietwohnung. Um den Bewerbungsprozess fürSie so einfach wie möglich zu machen, haben wir für Sie diese Checkliste zusammengestellt. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:Wir benötigen diese Selbstauskunft erst nachdem Sie die Wohnung persönlich besichtigt und Interesse ander Anmietung der Wohnung haben. Schicken Sie uns den jeweiligen Teil der Selbstauskunft erst zu, wenndieser vollständig ist, d. h. wenn Sie auch die Anlagen vollständig mit einreichen können und alle Vertragspartner die Selbstauskunft unterzeichnet haben.Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und ausschließlich für diese eine Wohnung verwendet. Sollten Sie sich für mehrere von uns angebotenen Wohnungen interessieren benötigen wir für jedeWohnung eine separate Bewerbung. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden nach Abschluss desAuswahlprozesses unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vernichtet.Selbstauskunft Teil 1 (NACH DER BESICHTIGUNG)Sie möchten die von Ihnen persönlich besichtige Wohnung anmieten. Mit dem Teil 1 der Selbstauskunftinformieren Sie uns über die zukünftigen Mietvertragspartner, deren wirtschaftlichen Verhältnisse unddie zukünftigen Bewohner der Wohnung (bspw. ob noch Kinder mit einziehen).Selbstauskunft Teil 2 (NACH DER ZUSAGE)Nachdem wir Ihnen die Wohnung zugesagt haben, benötigen wir vor Erstellung des Mietvertrags nochweitere Unterlangen:Nachweise über das von Ihnen angegebene EinkommenSCHUFA (Hinweis zu Mietanträgen siehe Seite 7 8)Kopie des Personalausweises/Reisepasses zur Identifizierung (alternativ können Sie die den Ausweis/die Ausweise in unserem Büro vorzeigen, dann wird eine Kopie nicht benötigt).Je eher Sie uns Ihre Unterlagen vollständig zusenden, desto schneller kann, nach unserer Zusage, durch unsdie Mietvertragserstellung erfolgen.BITTE SCHICKEN SIE UNS IHRE BEWERBUNG AN:HENNECKE & PARTNER GMBHWalsroder Straße 8830853 LangenhagenE-Mail: [email protected]: (05 11) 78 38 38Büro-Öffnungszeiten:Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr.Individuelle Termine sind nach Vereinbarung möglich.

SEITE 2Datenschutzrechtliche EinwilligungIch bin damit einverstanden, dass für den Fall, dass ich personenbezogene Daten im Wege der Selbstauskunft gemäß beigefügtem Formular mitteile, diese personenbezogenen Daten für nachstehend angegebene Zwecke erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt werden können.Zweck: Anbahnung, Verhandlung und Abschluss eines MietvertragesIch bin auch damit einverstanden, dass diese personenbezogenen Daten zu dem vorgenannten Zweck anvon dem Vermieter beauftragte Dritte weitergegeben und verarbeitet werden. Diese Einwilligung erteile ichfreiwillig. Mir ist bekannt, dass mir keine Nachteile entstehen würden, wenn ich sie nicht erteile oder siewiderrufe. Ich kann die Einwilligung jederzeit persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail mit Wirkungfür die Zukunft widerrufen.Ort, DatumAnlage: Selbstauskunft Teil 1 und 21.Mietinteressent/in2. Mietinteressent/inoder Bürge/in

SEITE 3Selbstauskunft Teil 1 NACH DER BESICHTIGUNGIch/Wir sind an der Anmietung des Objektes:Adresse/Lageab demschon/erst abinteressiert.Mir/Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der Vermieterseine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabenaus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht. Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunfterteile(n) ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietungdes o.g. Mietobjekts (Bitte beachten Sie: Zum Besichtigungstermin ist nur die Angabe von Namen undAnschrift erforderlich):Mietinteressent/in (MI1)2. Mietinteressent/in o. Bürge/in (MI2/BÜ)Name, Vorname(ggf. Geburtsname)Aktuelle bilEmail-AdresseB itte b e a c h te n S ie : D ie s e r A b s c h n itt d e r S e lb s ta u s k u n ft is t n u r d a n n a u s z u fü lle n , w e n n d e r M ie tin te re s s e n tdas angebotene Objekt konkret anmieten möchte.(MI1)Volljährigkeit zum Zeitpunkt der AnmietungNein(MI2/BÜ)JaNeinJaAusgeübter Beruf (MI1)Ausgeübter Beruf (MI2/BÜ)Mein mtl. Nettoeinkommen übersteigt den Betrag von:Arbeitgeber Name/Anschrift (MI1)Arbeitgeber Name/Anschrift (MI2/BÜ)Euro Euro

SEITE 4(MI1)In den letzten fünf Jahren wurde ein rechtskräftigerRäumungstitel gegen mich inJaNeinJaNeinJaNeinJaNeinJaPersonalausweis vorgelegt? Der Personalausweis wird nurzur Identitätsprüfung benötigt.NeinJaNeinJaPersönlich vorgezeigt:NeinJaNeinJaWohnberechtigungsschein (WBS)NeinJaNeinJaFläche (nur mit WBS auszufüllen)Zimmer (siehe links)Falls ja, wann?In den letzten fünf Jahren wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Forderungen, mit einem Forderungsbetrag vonjeweils mehr als 1.500,00 Euro gegen mich eingeleitet.Falls ja, wann?In den letzten fünf Jahren wurde ein Insolvenzverfahren gegenmich eröffnet.Falls ja, wann?Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt?Falls ja, Zweck angeben:Tierhaltung beabsichtigt?Falls ja, welches Tier:Für die Wohnraummiete stehen Person 1 monatlich maximal Euro zur Verfügung.Für die Wohnraummiete stehen Person 2 monatlich maximal Euro zur Verfügung.Außer mir/uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen:Name (Vor- und Nachname)Volljährigkeit zum Zeitpunktder Anmietung?NeinJaNeinJaNeinJa

SEITE 5I. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus demMietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete nebst Nebenkosten, zu leisten.II. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder die fristlose Kündigung desMietverhältnisses zur Folge haben.III. Für den Fall einer positiven Entscheidung zu meinen/unseren Gunsten ist der Vermieter berechtigt,Nachweise zu den in der Selbstauskunft angegebenen Nettoeinkünften (z.B. Gehaltsabrechnungen, Konto auszügen, Einkommensteuerbescheiden) zu fordern. Die zum Vertragsabschluss nicht erforderlichen Datendürfen unkenntlich gemacht werden (z.B. durch Schwärzung). Sofern ein Arbeitsverhältnis besteht, ist inso fern die Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers über die Überschreitung der vorstehend angegebenenNettobetragsgrenze ausreichend.IV. Der Vermieter ist berechtigt, diese freiwillige Selbstauskunft nur zum Zwecke der Vermietung des Objektes:Adresse/Lage im Objektzu nutzen. Sofern die Auskünfte nicht mehr benötigt werden - z.B. wenn ein Mietvertrag nicht zustandekommt - hat der Vermieter diese Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung zu vernichten. Eine Pflicht zurAufbewahrung von Daten kann sich insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)ergeben. Zunächst gilt, dass nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG das Verbot der Diskriminierung auch für die Vergabevon Wohnraum greift. Die Unterlagen von allen Mietinteressenten werden 3 Monate lang aufbewahrt gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vermietung an einen Interessenten. Anschließend erfolgt die Vernichtung derSelbstauskünfte, wenn keiner der Interessenten Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht hat.V. Ich/Wir erklären weiterhin ausdrücklich, dass mir/uns die Einsichtnahme in den Energieausweis im Bürovon Hennecke & Partner GmbH, Walsroder Straße 88, 30853 Langenhagen oder per Aufforderung per Mailmöglich ist. Ein Exemplar wird mit dem Mietvertrag versendet. Weiter haben wir Kenntnis über die in derAnzeige veröffentlichen Pflichtangaben.VI. Wir weisen darauf hin, dass bei Mietvertragsausfertigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von75,00 Euro anfällt. Dies gilt auch,wenn der Mietvertrag mieterseits/unsererseits abgesagt wird.Ort, Datum1.Mietinteressent/in2. Mietinteressent/inoder Bürge/in

SEITE 6Selbstauskunft Teil 2 NACH DER ZUSAGEVielen Dank für Ihr Interesse an einer unserer Mietwohnungen. Folgende Unterlagen benötigen wir vonIhnen im zweiten Schritt, wenn wir Ihnen die Wohnung zugesagt haben. Je früher wir die Unterlagen erhal ten, desto schneller können wir Ihnen den Mietvertrag zur Verfügung stellen.Angaben zur Wohnung die angemietet werden mieteVertragspartner/in 1MietbeginnVertragspartner/in 2Name, VornameAktuelle Folgende Anlagen sind angefügt:EINKOMMENSNACHWEISEAls Nachweis über das von Ihnen angegebene Einkommen dienen bei Angestell ten die Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen, wenn nicht möglich Bestäti gung über das Nettoeinkommen durch den Arbeitgeber. Bei Rentnern der aktuelleRentenbescheid; bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung desNettohaushaltseinkommens durch Ihren Steuerberater. Für öffentliche oder pri vatrechtliche Unterhaltszahlungen sind ebenfalls Nachweise zu erbringen (Nichterforderliche Angaben sind zu schwärzen).BONITÄTSNACHWEISEUnterzeichneter SCHUFA-Hinweis (siehe Seite 7 8)AUSWEISKOPIENZur Identifizierung der Mietinteressenten (alternativ können Sie die Unterlagenin unserem Büro vorzeigen, dann wird die Kopie nicht benötigt).

SEITE 7SCHUFA-Hinweis zu MietanträgenHennecke & Partner GmbH, Walsroder Straße 88, 30853 Langenhagen übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeits prüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowieDaten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg5, 65201 Wiesbaden.Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen Hennecke &Partner GmbH, Walsroder Straße 88, 30853 Langenhagen oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessenoder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Datenerfordern, überwiegen.Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihrenVertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern(sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationenunter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informatio nen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt entnommen oder online unter www.fgName und Anschrift des Mietinteressenten und ggf. potenzieller Mitmieter/EhegatteMit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich den SCHUFA-Hinweis zur Kenntnis genommen habe undmir das SCHUFA-Informationsblatt ausgehändigt wurde.Ort, Datum1.Mietinteressent/in2. Mietinteressent/inoder Bürge/inZur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Infor mationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, bewahrt derVermieter dieses Dokument für den Fall, dass eine Anfrage bei der SCHUFA erfolgt, für einen Zeitraum 12Monaten auf. Im Falle des Vertragsschlusses wird dieses Dokument mit zu den Vertragsunterlagen genom men und unterliegt sodann den entsprechenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

SEITE 11. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichenDatenschutzbeauftragtenSCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: 49 (0) 6 11-92 78 0;Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift,zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar.2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werdenDie SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zugeben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaftdargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durchBeratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention,Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der Zweckeder Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DS-GVO informieren.2.2 Rechtsgrundlagen für die DatenverarbeitungDie SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowieauf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich istund nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen könnenjederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerrufder Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.2.3 Herkunft der DatenDie SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen einentsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen undamtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue)- Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften- Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)- Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung- Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigen betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen- Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen- Scorewerte2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen DatenEmpfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externeund interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.2.6 Dauer der DatenspeicherungDie SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfungder Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht:- Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau- Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowieBürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentraleVollstreckungsgericht nachgewiesen wird- Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung derRestschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.- Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiungtaggenau nach drei Jahren- Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre.Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.3. BetroffenenrechteJede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nachArt. 17 DS-GVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCentereingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter 49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein InternetFormular unter www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.Nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situationder betroffenen Person ergeben, widersprochen werden. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten anSCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.4. Profilbildung (Scoring)Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheiteine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFAgespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen§ 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen.Das verwendete Verfahren wird als „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose vonRisikowahrscheinlichkeiten.Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten(z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, LängeKredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert nochbei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oderAngaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DS-GVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DS-GVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei derSCHUFA gespeicherten Informationen nach Art. 15 DS-GVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung.Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilungder Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt.Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score alleine ist jedenfalls kein hinreichenderGrund einen Vertragsabschluss abzulehnen.Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de erhältlich.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der von uns angebotenen Mietwohnung. Um den Bewerbungsprozess für Sie so einfach wie möglich zu machen, haben wir für Sie diese Checkliste zusammengestellt. Bitte beach-ten Sie dabei folgende Hinweise: Wir benötigen diese Selbstauskunft erst nachd