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Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)1AnbieterDie BKK firmus, Gottlieb-Daimler-Str. 11, 28237 Bremen, Telefonnummer: 0421 64343,E-Mail-Adresse: [email protected], im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietetIhren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt, seit dem 01. Januar 2021 aufAntrag und mit Einwilligung die Nutzung einer versichertengeführten, von derGesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Patientenakte („ePA") gemäß§ 342 Abs. 1 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen inmehreren Ausbaustufen an.Mit der ePA sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zuBefunden (z.B. elektronische Arztbriefe), Diagnosen (z.B. elektronische Notfalldaten),durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen (z.B. der elektronischeMedikationsplan) sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- undsektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesonderezur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung sowie eigeneGesundheitsdaten, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen") stellen dierechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung der ePA durch dieVersicherten der Krankenkasse („Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse undden Nutzern.Weitere Informationen-zur Funktionsweise der ePA,zu Übertragungsmöglichkeiten von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in dieePA,zu Übertragungsmöglichkeiten von Behandlungsdaten in die ePA durchLeistungserbringer,zu Übertragungsmöglichkeiten von Daten aus elektronischen Gesundheitsakten in dieePA,zu dem Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der ePA,zur technischen Zugriffsfreigabe in die Datenverarbeitung von Leistungserbringern,zu temporär nicht bestehenden Möglichkeiten der Einwilligungsbeschränkung,zu zusätzlichen Anwendungen und deren Funktionsweise einschließlichDatenverarbeitungen, Speicherort und Zugriffsrecht,zur sicheren Nutzung von Komponenten, die den Zugriff der Versicherten auf die ePAüber eine Benutzeroberfläche geeigneter Endgeräte ermöglichen sowiezu der Möglichkeit und den Voraussetzungen Daten aus der ePA freiwillig zuForschungszwecken freizugebenkönnen dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer e/online-tools/elektronischepatientenakte.html während der gesamten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungenabgerufen werden kann.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.1

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)2Gegenstand der NutzungsbedingungenGegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung der ePA in dergesetzlich vorgeschriebenen Form durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse anderen Versicherten. Die ePA ermöglicht dem Nutzer die sichere Speicherung,Übermittlung und Verwaltung seiner Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Laborberichte,Arztbriefe, etc.).3Überlassung, Änderung und Einstellung der ePA3.1Die ePA wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.3.2Der Zugang zur ePA erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangsund der für den Zugang zur ePA erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich.Der Nutzer muss die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung derePA vorhalten. Der Nutzer muss sicherstellen, dass sein Smartphone bzw. dasBetriebssystem nicht manipuliert und schädlich verändert wurde (kein rooten oderjailbreaken). Vor der Nutzung der ePA vorgeschaltet ist die Durchführung einererfolgreichen Identifizierung des Nutzers.Die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA sind in derProduktbeschreibung der ePA enthalten, welche vom Nutzer unter ne-tools/elektronische-patientenakte.html währendder gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.3.3Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinenAnspruch auf Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmtenAusgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sichvor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen,einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen derePA zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zubeschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig voreiner etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommtGelegenheit, die von ihm gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.3.4Die ePA und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungenvorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinenAnspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass die ePA und/oder die angebotenenInhalte und Anwendungen stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. DieKrankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zur ePA oder bestimmten Inhalten undAnwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.44.1Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf die ePADie Registrierung und der Vertragsschluss für die ePA erfolgt in deutscher Sprache.Für die Einrichtung und Nutzung der ePA muss der Nutzer sich registrieren. ImRahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen undvollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.2

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, dieseNutzungsbedingungen und die ePA-Datenschutzerklärung mit weiterenInformationen zur ePA zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über diedargestellten Links herunterladen und speichern. Der Nutzer muss zunächst dieNutzungsbedingungen akzeptieren und die Kenntnisnahme der ePADatenschutzerklärung bestätigen.Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen in der ePA gegenüberder Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeitin der APP, schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.4.2Sodann wird der Zugang zur ePA freigeschaltet, die zum Zweck der Einrichtung derePA erforderlichen administrativen personenbezogenen Stammdaten des Nutzerswerden von der Krankenkasse in die ePA transferiert und das Konto des Nutzers wirdangelegt. Die Freischaltung der ePA wird dem Nutzer in der ePA elektronischangezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung der ePA durch die Krankenkassekommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Krankenkasse auf Basisdieser Nutzungsbedingungen zustande. Dem Nutzer werden die Bestätigung desVertragsinhalts und die wesentlichen Informationen (Vertragsbeteiligte, Vertragsdatum)zum Nutzungsvertrag einschließlich einer Kopie der Nutzungsbedingungenüberlassen, so dass der Nutzer diese gesondert abspeichern kann.4.3Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zum Erhaltder Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung der ePAdurchgeführt werden.4.4Der Nutzer ist berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, imProzess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und späterfortzusetzen.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.3

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)5Rechte und Pflichten des Nutzers5.1Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung derePA ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann die Einrichtung der ePA jederzeitteilweise oder vollständig widerrufen.5.2Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zurordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten biszur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darfin der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen desNutzers richtig sind.5.3Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und imvereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere derMissbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch überdie Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen,soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherungund Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden.5.4Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Drittengegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA mit seinenZugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff aufdie ePA weitergegeben werden.5.5Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerischeHandlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung einesSchadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oderNetzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführenderoder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Virenoder die Verletzung von Rechten Dritter.5.6Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeichertenInhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische undorganisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keineKenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmthinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht derKrankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Nutzer darf keine Inhaltein der ePA speichern oder speichern lassen, diea) einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördlicheAnordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind;b) andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren;c) gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind;d) urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen,insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oderder Persönlichkeit verletzen;e) Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.5.7Sperrung:Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigungder Nutzerinteressen, die Nutzung der ePA durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaftzu sperren oder fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen derzulässigen Nutzung der ePA überschreitet, indem er gegen dieseNutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvorStand: 15.11.2021Version: 2.1.4

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßesaufgefordert hat. Die Krankenkasse kann zudem die ePA des Nutzers löschen, soweitihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer in Bezug auf zu löschendeDaten die ePA in rechtsverletzender Weise nutzt.5.8Vorgaben beim Tod eines NutzersDer Tod eines Nutzers führt nicht zu einer automatischen Löschung der ePA.Die Löschung der ePA nach Tod des Nutzers kann nur durch die Bevollmächtigtenoder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. derBevollmächtigung erfolgen, oder nach Ablauf einer zeitlichen Frist von 28 Tagen.Innerhalb dieser zeitlichen Frist muss der Erbe eine Vollmacht vorlegen, um seinRecht anzuzeigen, die Daten des Verstorbenen zu verwalten. Wird der Krankenkasseinnerhalb dieser Frist keine Vollmacht vorgelegt, erfolgt gemäß Absatz 11.3 diesofortige und unwiderrufliche Löschung der ePA.Wurde der Krankenkasse die Vollmacht fristgerecht vorgelegt, wird derBevollmächtige/Erbe seitens der Krankenkasse gemäß Absatz 11.4 über die Fristinformiert, in welcher er die Daten des Verstorbenen exportieren kann. Nach Ablaufdieser Frist wird die ePA sofort und unwiderruflich gelöscht.Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er allein zu Lebzeiten dafür sorgenkann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf dieverschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durchErteilung einer Vollmacht z.B. durch die „Vertreterregelung“ in der ePA-App ab (ab01.01.2022) tun oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament.66.16.26.3NutzungsrechteDie urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Krankenkasse zu.Die Krankenkasse räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares,nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertragesbeschränktes Recht ein, die ePA für private, nicht kommerzielle Zwecke zurSpeicherung, Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen.Der Nutzer darf die ePA nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch denNutzungsvertrag berechtigt ist und für den die ePA vorgesehen ist. Eine darüberhinaus gehende Nutzung ist verboten.Es ist untersagt, die Software der ePA zurück zu übersetzen, zu disassemblieren, zuvervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten.Ausgenommen davon ist eine teilweise Dekompilierung zum Zwecke der Herstellungvon Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit derSoftware der ePA oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69eUrheberrechtsgesetz angegebenen Beschränkungen. Der Nutzer ist jedoch zuvorverpflichtet, die Kassenkrasse um die notwendigen Informationen zu bitten. Erst wenndie Krankenkasse dem Nutzer die notwendigen Informationen nicht innerhalbangemessener Zeit zur Verfügung stellt, darf er nach vorstehendem Satz 2 verfahren.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.5

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)77.17.27.3Datenschutz und Datenimport in die ePADie Krankenkasse trägt als Verantwortliche dafür Sorge, dass die Daten des Nutzersbei Bereitstellung der ePA geschützt und sicher sind. Der Nutzer bleibt während dergesamten Laufzeit dieses Nutzungsvertrags Herr über die von ihm oder auf seineVeranlassung (z.B. durch seinen Arzt) in die ePA transportierten personenbezogenenDaten. Allein der Nutzer entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert werden,wer auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen darf und welche Daten wiedergelöscht werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch dieKrankenkasse, zu den Möglichkeiten der selbständigen Speicherung und Löschungvon Daten in der ePA und zu den Rechten des Nutzers gegenüber der Krankenkasseals Verantwortliche sind in der Datenschutzerklärung für die ePA geregelt. DieKrankenkasse hat zu keiner Zeit Zugriff auf die von dem Nutzer in der ePAgespeicherten Daten.Zur Datenschutzkontrolle stellt die Krankenkasse dem Nutzer auf Wunsch ab dem01.01.2022 für bis zu drei (3) Jahre nach Beendigung des NutzungsvertragsProtokolldaten über die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf seinepersonenbezogenen Daten in der ePA zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werdendie Protokolldaten gelöscht.Der Nutzer kann ab dem 01.01.2022 seine in einer elektronischen Gesundheitsakte(„eGA“) gespeicherten Daten in die ePA importieren und speichern. Dazu muss er diein der eGA gespeicherten Daten sichern und selbständig in seine ePA übertragen.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.6

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)8Gewährleistung8.1Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit der ePA. Sie beseitigtinnerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in der ePA und trägt dafür Sorge,dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistungunterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.8.2Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.8.3Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates imjeweiligen App-Store zum Herunterladen bereitstellt und dem Nutzer einen Support zurLösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.8.4Eine Funktionsbeeinträchtigung der ePA, die aus Hardwaremängeln,Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.8.5Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel der ePA unverzüglich mitzuteilen.Der Nutzer wird die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigungunterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, dieKrankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderlicheZeit und Gelegenheit gewährt.8.6Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherterForm wird keine Gewähr übernommen.8.7Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nichtauf einem Mangel der ePA beruhen, die ePA verändert, außerhalb der vorgegebenenUmgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.8.8Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.7

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)9Haftung9.1Die Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegendes Fehlens zugesicherter Eigenschaften.9.2Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird,deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erstermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und aufderen Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nichtfür nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.9.3Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits beiVertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ngen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt,Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall vonTransportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweitdiese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. DieVerpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einervon der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.9.5Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch dieKrankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit undVollständigkeit nicht übernommen.9.6Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf denErsatz vergeblicher Aufwendungen.9.7Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn der Nutzer den indiesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePAgespeicherten Daten nachgekommen ist.Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird zudem der Höhe nachauf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wennsie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichertwerden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbaremAufwand rekonstruiert werden können.9.8Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängeloder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.9.9§ 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.9.10 Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.9.11 Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzlicheVertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasseanwendbar.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.8

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)10 SupportDie Krankenkasse bietet den Nutzern der ePA Support, der allgemeine Fragen zu denFunktionen des IAM während der üblichen Bürozeiten beantwortet. Darüber hinaus stelltdie BKK firmus ihren Versicherten einen Versicherten-Help-Desk (VHD) zur Verfügung,der über die normalen Bürozeiten hinausgehend für Support-Anfragen zur Verfügungsteht. Der VHD steht den Versicherten von Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 20Uhr zur Verfügung. Die Berechtigung zum Zugriff auf den VHD wird von derKrankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinenAnspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmtenZeitraums.11 Kündigung, Daten-Export und Daten-Löschung11.1 Löschung der ePAWenn der Nutzer die ePA nach dem Registrierungsprozess nicht innerhalb von 365Tagen aktiviert, wird die initial erstellte, aber noch leere ePA automatisch gelöscht.11.2 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der Krankenkasse jederzeit schriftlich oderin der ePA-App, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigenund hierdurch die ePA löschen.Der Nutzer kann seine Daten bis zu dem von ihm gewählten Nutzungsendeexportieren. Sobald das Nutzungsende erreicht ist, wird die ePA sofort undunwiderruflich gelöscht.11.3 Die Krankenkasse kann den Nutzungsvertrag kündigen,a) wenn das Versicherungsverhältnis bei der Krankenkasse endet oderb) die geänderten Nutzungsbedingungen gemäß Absatz 12.2 nicht akzeptiertwerden.c) Wenn der Nutzer in der App die Einwilligungserklärung für die Nutzung der ePAzurücknimmt, dann muss die ePA gemäß den Vorgaben der gematik sofortgelöscht werden. Der Nutzer wird über diese Konsequenz beim Zurücknehmender Einwilligung in der App informiert.11.4 Die Krankenkasse informiert den Nutzer über die Kündigung und räumt ihm nachEingang der Kündigung eine Frist von 28) Tagen ein, in der der Nutzer seine Datenexportieren kann. Nach Ablauf dieser Frist wird die ePA unwiderruflich gelöscht.11.5 Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibtunberührt.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.9

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)12Änderungen dieser Nutzungsbedingungen12.1 Die Krankenkasse ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während derLaufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die Krankenkasse informiert den Nutzerüber Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der ePA-App. Sobald derNutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungenwirksam. Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl für den online Zugriff über dieePA-App, als auch für den offline Zugriff außerhalb der App.12.2 Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die ePAApp (unter Einstellungen - Nutzungsbedingungen) abrufen. Sofern der Nutzer eineAbänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, bleiben die altenNutzungsbedingungen in Kraft. In dem Fall ist die Krankenkasse berechtigt, denNutzungsvertrag binnen 270 Tagen zu kündigen.12.3 Die Krankenkasse ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholendes Einverständnisses des Nutzers abzuändern,a) soweit die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteilebietet;b) soweit sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oderLeistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- undVertragsbeziehung nicht berührt;c) soweit die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungenumzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderunglediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben; oderd) soweit die Krankenkasse damit einer verbindlichen Behördenentscheidung bzw.einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet und die Abänderung lediglichunwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat. Die Krankenkassewird den Nutzer auf etwaige Abänderungen in der ePA-App hinweisen.13 Anwendbares Recht13.1 Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.13.2 Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während derNutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleibenzwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 12.1getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 12 ist jedenatürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzunggehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigenberuflichen Tätigkeit) schließt.14 Salvatorische KlauselIm Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungenbleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an denNutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.Stand: 15.11.2021Version: 2.1.10

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmuszur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)15 Information und Beratung15.1 Die BKK firmus hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während dergesamten Laufzeit des Nutzungsvertrags mit Fragen und Anliegen im Zusammenhangmit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer beiallen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Sie informiert insbesondereüber das Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche der Nutzer, dieFunktionsweise und die möglichen Inhalte der ePA.15.2 Der Nutzer kann die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren:BKK firmusGottlieb-Daimler-Straße 1128237 BremenDeutschlandTelefon: 49 (0)421 6434-458E-Mail: [email protected]: www.bkk-firmus.deStand: 15.11.2021Version: 2.1.11

Allgemeine Nutzungsbedingungen der BKK firmus zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) 1 Anbieter Die BKK firmus, Gottlieb-Daimler-Str. 11, 28237 Bremen, Telefonnummer: 0421 64343, E-Mail-Adresse: epa@bkk-firmus.de, im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet ihre