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Wege in den Beruf derErzieherinnen und Erzieherin Hessen(letzte Aktualisierung: 29.11.2021)Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20211

Inhalt1. Pädagogische Ausbildungsberufe . 22. Zugangsvoraussetzungen und Quereinstieg in die Ausbildung . 53. Finanzierung.124. Beratung und Zuständigkeiten .225. Schulen und Praxisstellen finden .266. Direkter Berufseinstieg .277. Externenprüfung .308. Hochschulstudium .311. Pädagogische AusbildungsberufeDie Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher ist genau genommen eine Weiterbildung. Wermit mittlerem Schulabschluss die Schule verlässt, kann nicht direkt die Ausbildung zurErzieherin und zum Erzieher beginnen. Als berufliche Voraussetzung ist in der Regel eine erstepädagogische Ausbildung erforderlich. In Hessen führt der Weg in die Ausbildung zur Erzieherinund zum Erzieher in der Regel über die Ausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin“und zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“.Für Personen mit anderen schulischen Qualifikationen und - auch fachfremden Berufsabschlüssen gibt es Möglichkeiten des direkten Quereinstiegs in die Ausbildung zurErzieherin und zum Erzieher, siehe Kapitel 2.Hinweis: Für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten ist seit 01.8.2020 dieMöglichkeit einer Mitarbeit in allen Gruppenformen in Tageseinrichtungen fürKinder gesetzlich verankert.Die im Folgenden aufgeführten Ausbildungsformen können in Hessen über unterschiedlicheFormen von BAföG gefördert werden. Über die Agentur für Arbeit / die Jobcenter könnenWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20212

ebenfalls Förderungen ermöglicht werden. Detaillierte Informationen zur Finanzierung derAusbildungen finden Sie in Kapitel 3.Hinweis: Die Beratungsstelle „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen undErzieher – Wege in den Beruf“ berät persönlich bei Fragen auf dem Weg in dieAusbildung und das Berufsfeld der frühen Bildung – telefonisch und per E-Mail.Kontaktdaten und Beratungszeiten finden Sie in Kapitel 4.1.1 Ausbildung zur Sozialassistentin und zum SozialassistentenDie Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten findet an HöherenBerufsfachschulen statt und dauert zwei Jahre. Im zweiten Jahr gibt es die Möglichkeit,zwischen den Bereichen Sozialpädagogik oder Sozialpflege zu wählen. Sozialassistentinnenund Sozialassistenten können als „Fachkräfte zur Mitarbeit“ in Kindertageseinrichtungen tätigsein. Die Leitung von Gruppen können sie nicht übernehmen. Nach Abschluss der Ausbildungist der direkte Wechsel in die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher möglich.Die Ausbildung kann über BAföG für Schülerinnen und Schüler und ggf. ergänzend durch dasJobcenter gefördert werden.Hier finden Sie Informationen zum Berufsbild und einen Videoclip der Agentur für Arbeit.1.2 Ausbildung zur Erzieherin und zum ErzieherDie Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher findet in Hessen an Fachschulen fürSozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik statt. Bewerbungsschluss an allen hessischenFachschulen ist der 15. Februar des Jahres. Der Unterricht an der Fachschule startet nach denhessischen Sommerferien.Nach Bestehen der Ausbildung wird neben der staatlichen Anerkennung der „BachelorProfessional in Sozialwesen“ verliehen.Hinweis: Der neue Bachelor Professional in Sozialwesen soll dieGleichwertigkeit der höheren beruflichen Abschlüsse mit einem Studienabschlussverdeutlichen. Er berechtigt jedoch nicht zum Einstieg in ein Masterstudium. Wiebisher können aber Anteile der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher fürein pädagogisches Studium angerechnet werden. Auch ohne Abitur ist fürErzieherinnen und Erzieher ein Studium möglich.Erzieherinnen und Erzieher betreuen und fördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.Die Ausbildung bereitet auf die Arbeit mit diesen Altersgruppen vor. Erzieherinnen und ErzieherWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20213

dürfen in Kitas leitende Tätigkeiten übernehmen. Hier finden Sie Informationen zum Berufsbildund einen Videoclip der Agentur für Arbeit.In Hessen wird die Ausbildung vollzeitschulisch, teilzeitschulisch und als Praxisintegriertevergütete Ausbildung (PivA) angeboten.Hinweis: An manchen Fachschulen in Hessen wird die PivA auch als PiAbezeichnet. So heißt ein vergleichbares Ausbildungsformat in benachbartenBundesländern.Es gibt Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen, siehe Kapitel 2.Die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann von den einzelnen Fachschulen auchinnerhalb der jeweiligen Ausbildungsformen unterschiedlich organisiert werden.Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration bietet Informationen zu denverschiedenen Ausbildungsmodellen.1.2.1 Vollzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin und zum ErzieherDie vollzeitschulische Ausbildungsform dauert in der Regel drei Jahre und gliedert sich wie folgt: zwei Jahre überwiegend fachschulischer Unterricht mit integrierten Praktika. DiesePhase ist unvergütet, aber ggf. förderfähig über BAföG für Schülerinnen undSchüler, Aufstiegs-BAföG – AFBG und die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter, sieheKapitel 3. einjähriges Berufspraktikum mit schulischer Begleitung. Das Berufspraktikum mussin einer entsprechenden Praxiseinrichtung abgeleistet werden und kann vergütetwerden, siehe Kapitel 3.2.3.1.2.2 Teilzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin und zum ErzieherIn der teilzeitschulischen Ausbildung kann die fachtheoretische Fachschulausbildung auf bis zuvier Jahre verteilt werden. Eine Vergütung ist möglich, ebenso ggf. eine Förderung überAufstiegs-BAföG und die Agentur für Arbeit/ das Jobcenter. Alleinerziehende können über dasAufstiegs-BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag beantragen, siehe Kapitel 3.4.Anschließend findet ein Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von bis zu einem Jahr statt,das in einer entsprechenden Praxiseinrichtung vergütet abgeleistet wird. Die Wahl derOrganisationsform obliegt der jeweiligen Schule.In dieser Ausbildungsform kann die fachschulische Ausbildung mit einer beruflichen TätigkeitWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20214

verknüpft werden, die nicht im sozialpädagogischen Arbeitsfeld verortet sein muss, z.B. im altenBeruf. Fachschulen können allerdings eine begleitende Tätigkeit in einer sozialpädagogischenEinrichtung verlangen. Fachschülerinnen und Fachschüler können von Beginn der Ausbildungan zu 100% auf den Personalschlüssel angerechnet werden. So können Anstellungsträger eineVergütung refinanzieren.1.2.3 Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) zur Erzieherin und zumErzieherDie Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA) dauert insgesamt 3 Jahre. DieFachschülerinnen und Fachschüler besuchen während der PivA eine Fachschule und arbeitenvon Beginn an parallel in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Sie erhalten für die Tätigkeit inder sozialpädagogischen Einrichtung ein Gehalt. Die Ausbildung ist ggf. auch förderfähig überAufstiegs-BAföG und die Agentur für Arbeit/das Jobcenter. Alleinerziehende können einenKinderbetreuungszuschlag über das Aufstiegs-BAföG beantragen, siehe Kapitel 3.4.Diese Ausbildungsform wird seit 2019 an mehreren Standorten in Hessen angeboten. Die Zahlder PivA durchführenden Standorte steigt. In Kapitel 5 finden Sie Fachschulen, die dieseAusbildungsform anbieten.2. Zugangsvoraussetzungen undQuereinstieg in die AusbildungUm zu erfahren, ob Sie die Aufnahmevoraussetzungen an Berufsfachschulen oder Fachschulenin Hessen erfüllen und welche Bewerbungsfristen es gibt, sollten Sie sich direkt an diesewenden. Die Schulen sind dazu beauftragt, Interessierte zu beraten. Besuchen Sie dieWebauftritte der Schulen, die in Frage kommen und nehmen Sie Kontakt auf. Viele Schulenbieten auch Informationsveranstaltungen an. Grundsätzlich können sich die Schulen innerhalbeines Bundeslandes in vielerlei Hinsicht voneinander unterscheiden, beispielsweise bei denUnterrichtszeiten. Daher lohnt sich die Kontaktaufnahme mit mehreren Schulen.Hinweis: Seit 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Vor einem Praktikumoder einer Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung ist derLeitung der Nachweis über mindestens zwei Masernschutzimpfungen oderausreichende Immunität gegen Masern vorzulegen. Dies gilt für Personen, dienach 1970 geboren sind.Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20215

Zulassung in anderen BundesländernDie Aufnahmevoraussetzungen von Berufsfachschulen und Fachschulen/-akademien sind nichtbundeseinheitlich geregelt. Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Aufnahmevoraussetzungenund Finanzierungs- bzw. Verdienstmöglichkeiten in anderen (z.B. angrenzenden)Bundesländern kann sich im Einzelfall durchaus lohnen. Man sollte sich in dem Fall immererkundigen, ob der Erstwohnsitz dann auch in diesem Bundesland sein muss.Die Informationsübersichten aller Bundesländer finden Sie hier.2.1 Zulassung: Ausbildung zur Sozialassistentin und zum SozialassistentenAls Zugangsvoraussetzungen sind gefordert: die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlichanerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder ein Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder ein Zeugnis der Fachschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet dieSchulaufsichtsbehörde über die GleichwertigkeitDas Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik,Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungenschlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerberinnen und Bewerber, die dieseVoraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich einem Auswahlverfahren unterziehen.Auch Bewerberinnen und Bewerber, die aus einem ausländischen Bildungssystem in diezweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz überwechseln wollen, müssen sich inder Regel einem Auswahlverfahren nach § 5 der „Verordnung über die Ausbildung und diePrüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz“ Hessensunterziehen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum Bewerbungsschluss das 23. Lebensjahr nochnicht vollendet hat. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20216

Diese Regelungen sind nachzulesen in § 3 der „Verordnung über die Ausbildung und diePrüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz“(Berufsfachschulverordnung) Hessens.2.2 Zulassung: Ausbildung zur Erzieherin und zum ErzieherFür alle drei Ausbildungsformate gelten grundsätzlich die gleichen Aufnahmevoraussetzungen.Als Zugangsvoraussetzungen sind gefordert: die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlichanerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntesZeugnis (in Zweifelsfällen entscheidet über die Gleichwertigkeit das StaatlicheSchulamt) und der Nachweis beruflicher Erfahrung durch: einen Berufsabschluss –aufbauend auf dem mittleren Abschluss – als „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“und „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder der Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischenBerufsausbildung aufbauend auf dem mittleren Abschluss – von mindestenszweijähriger Dauer und der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung und dieTätigkeit in der gewählten FachrichtungEine Aufnahme kann auch erfolgen, wenn ein schulischer Abschluss mit einschlägigerBerufsrichtung in Verbindung mit einschlägiger Fachpraxis und einer Praxisbeurteilung, aus derdie grundlegende Eignung für eine zukünftige sozialpädagogische oder sozialpflegerischeTätigkeit ersichtlich wird, vorliegt. Das gilt für folgende Abschlüsse: die allgemeine Hochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägigerFachrichtung und eine mindestens sechswöchige einschlägige Fachpraxis oder die Fachhochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägigerFachrichtung und einschlägigem Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife oder die Fachhochschulreife aus der Fachoberschule mit einschlägigerFachrichtung, entweder aus Form A mit einschlägigem Praktikum oder aus Form BWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20217

mit vorheriger einschlägiger Berufsausbildung.Die jeweilige einschlägige Fachpraxis oder das Praktikum ist in Einrichtungen der gewähltenFachrichtung abzuleisten. Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.Bewerberinnen und Bewerber, die ihren allgemeinbildenden Schulabschluss nicht imdeutschsprachigen Raum oder einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, müssendeutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1. des gemeinsamen europäischenReferenzrahmens für Sprachen durch ein gängiges Zertifikat nachweisen.Wer sich mit Nachweis des Niveaus B2 bei Aufnahme in die Fachschule zur Teilnahme an einerverstärkten Sprachförderung im Rahmen des Wahlunterrichts anmeldet, kann ebenfallsaufgenommen werden. Der Nachweis erfolgt durch ein gängiges Zertifikat.Die Aufnahmevoraussetzungen, Informationen zur Anmeldung und Aufnahme sowie demAuswahlverfahren der Fachschulen für Sozialwesen -Fachrichtung Sozialpädagogik in Hessenfinden Sie in den §§ 3 bis 5 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an denFachschulen für Sozialwesen. Im Anhang der Verordnung finden sich Formblätter, unteranderem für die Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung.FeststellungsprüfungAbweichend von den oben genannten Vorgaben kann in Hessen zugelassen werden, wer ineiner Feststellungsprüfung eine gleichwertige berufliche Vorbildung nachgewiesen hat. Alsgleichwertig kann anerkannt werden: eine einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten (zur Anrechnung vonFamilien- und Ehrenamtszeiten siehe § 3 (3) Satz 2)oder eine abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung, dieKompetenzen vermittelt hat, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 desDeutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen und eine mindestensdreimonatige einschlägige Fachpraxisoder eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer, nachzuweisenüber das örtliche Jugendamt und eine mindestens dreimonatige einschlägigeFachpraxisoder das Abitur und eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxisoder die Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase der gymnasialenOberstufe oder des beruflichen Gymnasiums und eine mindestens 3-monatigeeinschlägige Fachpraxis; einschlägige Praktika zum Erwerb derFachhochschulreife werden auf die dreimonatige Fachpraxis angerechnetWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20218

oder der Abschluss der Fachoberschule, Form A oder B, und eine mindestensdreimonatige einschlägige FachpraxisDie jeweilige einschlägige Fachpraxis ist in Einrichtungen der gewählten Fachrichtung in Vollzeitabzuleisten. Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend. Die Fachpraxis kann durch„Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)“ erbracht werden, sofern diese dieVoraussetzungen des § 45 Abs.1 S.1 SGB III erfüllen. Sie wird in diesem Fall durch zwei jeweilsvollständig durchlaufene sechswöchige Maßnahmen, möglichst in zwei unterschiedlichenEinrichtungsformen, zumindest aber in zwei Arbeitsbereichen, als erfüllt angesehen.Die Feststellungsprüfung wird von der jeweiligen Fachschule durchgeführt, bei der man sichbewirbt. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischenoder sozialpflegerischen Erfahrungen nach den Vorgaben der Anlage 1b. Bitte informieren Siesich direkt bei Fachschulen für Sozialwesen – Fachrichtung Sozialpädagogik über dieDurchführung der Feststellungsprüfung.Hinweis: Über die Agentur für Arbeit in Hessen können 2x sechswöchigePraktika gewährt werden, um die einschlägigen Praxiserfahrungen von dreiMonaten zu erreichen. Diese müssen dann bei zwei unterschiedlichenArbeitgebern stattfinden. Informationen zur Finanzierung des Lebensunterhaltswährend der Ausbildungen und beim Erlang praktischer Vorerfahrungen findenSie in Kapitel 3.Wer die Feststellungsprüfung besteht, erwirbt das Recht, in Hessen bereits während einerAusbildung in Teilzeitform auf den Personalschlüssel angerechnet werden zu können. DieFeststellungsprüfung muss vor Beginn des Auswahlverfahrens nach § 5 der Fachschulverordnung abgeschlossen sein.Hinweis: Im Schuljahr 2021/22 wurde pandemiebedingt die Feststellungsprüfungdurch ein Aufnahmeverfahren nach Aktenlage ersetzt. Auf dieAufnahmebedingung einer mindestens dreimonatigen einschlägigenVollzeitberufstätigkeit oder eines entsprechenden Vollzeitpraktikums wurdeverzichtet, wenn aufgrund der Pandemie keine einschlägigen Praktikumsplätzeverfügbar waren. Basis war in diesem Fall der formlose Nachweis erfolgloserBemühungen. Siehe § 3 (5) der oben verlinkten Prüfungsordnung.Übersicht der VerkürzungsmöglichkeitenEs gibt in Hessen mehrere Möglichkeiten, die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher zuverkürzen. Über Verkürzungen entscheidet die aufnehmende Fachschule. Wenden Sie sich fürWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 20219

eine individuelle Beratung bitte direkt an Fachschulen für Sozialwesen – FachrichtungSozialpädagogik. Für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits umfangreiche Vorerfahrungen insozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern haben, besteht die Möglichkeit einesEinstiegs in das zweite Ausbildungsjahr. Kenntnisse und Erfahrungen, die denWissensstand des ersten Ausbildungsabschnittes abdecken, müssen im Rahmeneiner Aufnahmeprüfung nach Anlage 1c nachgewiesen werden. „Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen“ und „Staatlich geprüfte Sozialassistenten“mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Personen mit einschlägig anerkannterBerufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer können auf schriftlichenAntrag ein halbes Jahr des praktischen Anteils auf das Berufspraktikum derFachrichtung Sozialpädagogik angerechnet bekommen. Fachschülerinnen und Fachschüler der teilzeitschulischen Ausbildungsform, die inihrer Ausbildungszeit eine einschlägige berufliche Tätigkeit ausüben, können eineindividuelle Verkürzung des Berufspraktikums erreichen. Das Berufspraktikum kannauf schriftlichen Antrag der oder des Studierenden durch die Schulleitung auf bis zusechs Monate in Vollzeit - in Teilzeit entsprechend länger - verkürzt werden, wenndie Antragstellerin oder der Antragstellero vor Aufnahme in die Fachschule bereits mindestens zwei Jahre ineinschlägigen Praxisstellen mit Erfolg tätig waro und im Abschlusszeugnis der theoretischen Prüfung mit 3,0 oder besserabgeschlossen hat. Die zweijährige Tätigkeit muss mit mindestens 15Wochenstunden abgeleistet worden sein.Quelle: § 2 (4) ff der „Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulenfür Sozialwesen“ des Bundeslandes Hessen.Bei vorhandener siebenjähriger einschlägiger Tätigkeit in zwei Arbeitsfeldern der jeweiligenFachrichtung mit mindestens 25 Wochenstunden in entsprechenden Einrichtungen ist auch eineExternenprüfung möglich. Beratung hierzu bieten die Fachschulen für Sozialwesen. NähereInformationen zur Externenprüfung finden Sie in Kapitel 7.Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration bietet eine Übersicht der Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher.2.3 Schulische Voraussetzung: Der Mittlere SchulabschlussWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 202110

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) ist schulische Voraussetzung für die Ausbildung zurSozialassistenz und die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher. In Hessen heißt derAbschluss Realschulabschluss. In anderen Bundesländern kann der MSA andereBezeichnungen haben (Sekundarabschluss I, Fachoberschulreife, Mittlere Reife, QualifizierterSekundarabschluss I etc.). Auch Mittlere Schulabschlüsse aus anderen Bundesländern könnenanerkannt werden.Über die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse entscheidet das Staatliche Schulamt inDarmstadt. Auf Antrag wird in jedem Einzelfall die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einemdeutschen Schulabschluss geprüft.Ansprechpersonen und weiterführenden Informationen zur Anerkennung ausländischerSchulabschlüsseRealschulabschluss nachholenIn Hessen ist es möglich, den Realschulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg über eineNichtschülerprüfung nachzuholen.Weiterführende Informationen des Hessischen Sozialministeriums (Menüpunkt: Nachholen desMittleren Abschlusses).Für die Organisation und Durchführung der Prüfungen sind die einzelnen StaatlichenSchulämter in ihren Aufsichtsbereichen zuständig. Für alle Grundsatzfragen, die mit denPrüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zusammenhängen, ist das StaatlicheSchulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis zuständig.Das hessische Kultusministerium informiert zum zweiten Bildungsweg.Zur Vorbereitung auf die Prüfung gibt es Kurse (ggf. förderfähig über BAföG, siehe Kapitel 3.3).Diese Kurse können in Vollzeit, als Abendschule oder als Fernkurse angeboten werden. Bei derWahl der Organisationsform sollte man abwägen: Manchmal scheint ein zeitlich flexiblerFernkurs am besten umsetzbar. Doch sind Fernkurse nicht für jeden „Lerntyp“ gut geeignet.Bestimmten Menschen hilft es sehr, wenn sie feste Unterrichtszeiten in Klassenform haben. MitMitschülerinnen und Mitschülern können dann beispielsweise Lerngruppen gebildet werden.Beratung und weitere Informationen zum „Zweiten Bildungsweg“ finden Sie hier.Über die Website der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Bildungsanbieter.Hinweise zur Nutzung: im Feld Schulabschluss setzen Sie ein Häkchen bei Mittlerer BildungsabschlussWege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 202111

im Feld Region/Land klicken Sie auf das Bundesland, in dem Sie suchen.2.4 Studieren ohne AbiturHier finden Sie Informationen über den sogenannten dritten Bildungsweg (Hochschulzugangsberechtigung durch einen Berufsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung) für jedesBundesland.3. FinanzierungVor Beginn einer Ausbildung ist es wichtig zu klären, wie die finanzielle Situation aussehen wird.Die Vergütung und eventuelle Förderungen müssen zum Bestreiten des Lebensunterhaltsreichen. Im Folgenden finden Sie Informationen rund um das Thema Geld.Hinweis: Finanzielle Leistungen für Familien stellt das Starke-FamilienCheckheft des Bundesfamilienministeriums vor.3.1 SchulgeldAn staatlichen Berufsfachschulen und Fachschulen in Hessen wird kein Schulgeld erhoben.Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. Von Schulen in privater Trägerschaft kann inHessen - in unterschiedlicher Höhe - Schulgeld verlangt werden.Hinweis: Wer im Landesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen undErzieher“ gefördert wird, muss grundsätzlich kein Schulgeld zahlen. Soweit beiSchulen in privater Trägerschaft dennoch ein Schulgeld anfällt, ist dieses durchden Träger der Kindertageseinrichtung zu übernehmen. Weitere Informationen zudem Programm finden Sie in Kapitel 3.2.2.Schulgeldzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden, siehe S.48 der BroschüreSteuern von A-Z (Ausgabe 2019).3.2 Ausbildungsvergütung und Finanzierung von PraktikaVor allem für Menschen, die aus anderen Berufszweigen kommen und/oder eine Familie zuversorgen haben, sind Ausbildung und auch Vorpraktika nur umsetzbar, wenn derLebensunterhalt in diesen Phasen finanziert werden kann.Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 202112

3.2.1 Finanzierung von VorpraktikaPersonen mit Abitur, Fachhochschulreife oder MSA in Verbindung mit einem Berufsabschlusskönnen in Hessen zur Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher zugelassen werden, wennsie ein dreimonatiges Vollzeitpraktikum nachweisen. Grundsätzlich können praktischeVorerfahrungen die Chancen erhöhen, für die PivA oder teilzeitschulische Ausbildung einePraxisstelle zu finden. Im Praktikum kann überprüft werden, ob das Berufsfeld den eigenenErwartungen entspricht.Hinweis: In Darmstadt gibt es ein Projekt zur Berufsorientierung für Personenmit (Fach-)Abitur. Das Orientierungsjahr für soziale Berufe ermöglicht innerhalbeines Jahres Einblicke in Ausbildungs- und Studienberufe im sozialen Bereich.Mehrmonatige Praxisphasen sind Teil des Programms. Erbrachte Leistungensind zum Teil auf ein Studium anrechenbar.Uns sind folgende Möglichkeiten zur Finanzierung des Lebensunterhalts während praktischerTätigkeiten in der frühen Bildung vor Ausbildungsbeginn bekannt: für Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, um dieZugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zu erfüllen: BAföG, siehe Kapitel 3.3 unter Umständen ist bereits vor Beginn der Ausbildung eine Anrechnung auf denPersonalschlüssel möglich, siehe Kapitel 6.1 von der Agentur für Arbeit können in Hessen 2x sechswöchige Praktika gewährtwerden. Diese müssen dann bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern stattfinden ALG-II-Berechtigten können Praktika bei parallelem Leistungsbezug gewährtwerdenFreiwilligendienste (paralleler ALG-II-Bezug ist möglich und 200 Euro des„Taschengelds“ bleiben anrechnungsfrei)o Freiwilligendienste nur für unter 27-Jährigeo Freiwilligendienste auch für über 27-Jährige für Personen, die in einem Haushalt leben, in dem es Einkommen gibt:Wohngeld/Mietzuschuss, siehe Kapitel 3.9 für Eltern, die in einem Haushalt mit Kindern leben und in dem es ein Einkommengibt: Wohngeld/Mietzuschuss und/oder Kinderzuschlag, siehe Kapitel 3.9Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 202113

bei gesundheitlich begründetem Berufswechsel: Deutsche Rentenversicherung,Unfallversicherung oder BerufsgenossenschaftHinweis: Bevor Sie ein Praktikum beginnen, das nicht in einer Kindertageseinrichtungstattfindet, können Sie bei Fachschulen für Sozialpädagogik nachfragen, ob dieangestrebte Tätigkeit von der Schule anerkannt werden kann.3.2.2 Vergütung in der PivA und TeilzeitausbildungTräger von Kindertageseinrichtungen können geeignete Fachschülerinnen und Fachschüler inder Teilzeitausbildung oder der Praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA) zur Erzieherinund zum Erzieher als „Fachkraft zur Mitarbeit“ auf den Personalschlüssel anrechnen. Dies istbefristet bis zur Vorlage des Prüfungsergebnisses möglich, siehe § 25b (2) HKJGBDie Fachschülerinnen in der teilzeitschulischen berufsbegleitenden Ausbildung und der PivA zurErzieherin und zum Erzieher können also auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Soist für den Anstellungsträger das sozialversicherungspflichtige Gehalt refinanzierbar.Für Personen mit fachfremder Ausbildung im In- oder Ausland und einschlägigerBerufserfahrung ist eine Vergütung auch vor Beginn der Ausbildung möglich. Hier gilt dieAuflage, eine sozialpädagogische Ausbildung aufzunehmen,Über das Landesprogramm Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher gibt es nochmalspezifische Regelungen zur Finanzierung. Das Land Hessen gewährt Trägern vonKinderbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss für die Schaffung von Plätzen im Rahmen derpraxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PivA) sowie in derberufsbegleitenden Teilzeitausbildung. Das Programm endet mit dem Ausbildungsjahrgang2021/22 der im Jahr 2024 abschließt. Über eine Fortsetzung ist uns noch nichts bekanntFür die geförderten Ausbildungsplätze gilt: Die Teilnehmenden sind im Rahmen desAusbildungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und mindestens analogzur Entgelthöhe im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Besonderer TeilPflege (TVAöD-Pflege) in der jeweils geltenden Fassung einzugruppieren. Eine Anrechnung derTeilnehmenden auf den Fachkräfteschlüssel durch den Anstellungsträger ist im erstenAusbildungsjahr nicht, im zweiten Jahr höchstens zu 30% und im dritten Jahr höchstens zu 70%möglich.In (teil-) stationären Einrichtungen ist eine Anrechnung auf den Personalschlüssel währendder Ausbildung unter Umständen möglich, siehe in Punkt 4 dieser Veröffentlichung desSozialministeriums.Wege in den Beruf der Erzieherinnen und Erzieherin Hessen – Stand November 202114

Wir raten dazu, vor Vertragsabschluss mit dem zukünftigen Arbeitgeber Fragen zumAusbildungsentgelt in den einzelnen Ausbildungsjahren und Ansprüchen auf Urlaub,Jahressonderzahlung, Vermögenswirksame Leistungen, Abschlussprämie und Übernahmenach der Ausbildung abzuklären.Alleinerziehende können über das Aufstiegs-BAföG einen Kinderbetreuungszuschlagbeantragen, siehe Kapitel 3.43.2.3 Vergütung im BerufspraktikumDas Berufspraktikum im dritten Jahr der vollzeitschulischen Ausbildung wird von denAnstellungsträgern finanziert. In den Anlagen zur Verordnung über die Ausbildung und diePrüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen (Anlage 10a) sind die Richtlinien für dasBerufspraktikum aufgeführt.Ein Auszug aus der Verordnung, die zwar seit 2017 außer Kraft ist, aber unseres Wissens inBezug auf die Anlage 10a weiterhin Anwendung findet:„Das Berufspraktikum ist ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung derBerufspraktikantinnen und Berufspraktikanten nach dem Tarifvertrag über die Regelungen derArbeitsbedingungen de

Die Ausbildung kann über BAföG für Schülerinnen und Schüler und ggf. ergänzend durch das Jobcenter gefördert werden. Hier finden Sie Informationen zum Berufsbild und einen Videoclip der Agentur für Arbeit. 1.2 Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzi