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rausforderung elektronische Bilanz, was ist zu beachten?wirkungen auf die Steuerberaterderen Mandanten

endaE-Bilanz – HintergrundTaxonomie – Kernstück der E-BilanzDATEV-Prozess zur E-Bilanz (Standard-Fall)Unterstützte AnwenderszenarienÜberblick: DATEV-Unterstützung zur E-BilanzWie geht es weiter?2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

Bilanz – Hintergrund

uer, elektronischer Ablauf der BilanzübermittlungBasis: Datenstandard XBRLfaktisch Pflichtab 01.01.2013rechtlich gültseit 01.01.201elektronischFinanzamtKanzleiGesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des BAG) vom 19.12.20082012EV eG; alle Rechte vorbehaltenMotto: Elektronik statt PapierE-Bilanz

ktische Verschiebung durch Nichtbeanstandungsregelung?28.09.2011: BMF-Anwendungsschreiben zu § 5b EStG (Veröffentlichung der Taxonomie)wichtigste Botschaft:Nichtbeanstandung der Einreichung von Bilanz und GuV in Papierform für 2012.dies bedeutet:E-Bilanzen können erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden,die nach dem 31.12.2011 beginnen.E-Bilanzen müssen erstmals für Wirtschaftsjahre übermittelt werden,die nach dem 31.12.2012 beginnen.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

setzliche Grundlagen zur E-Bilanznn wird es verpflichtend?Aber daran denken:E-Bilanz für 2013 in 2014 übermitteln, he„Ab 01.01.2013 E-Bilanz-konform bucheresabschluss 2012*Eigentlich E-Bilanz-Pflicht, aber: Jahresabschluss kann wiebisher in Papierform beim Finanzamt eingereicht werden.resabschluss 2013*E-Bilanz grundsätzlich verpflichtend für alle(das heißt elektronische Übermittlung in 2014)resabschluss 2015*E-Bilanz erstmals verpflichtend bei2012EV eG; alle Rechte vorbehalten Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten(Befreiung bis 2015 für die ausländischen Betriebsstätten) inländischen Betriebsstätten ausländischer Unternehmen teilweise steuerbefreiten Körperschaften juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Betriebengewerblicher ArtE-Bilanz

erblick E-BilanzWas?Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder SteuerbilanzWie?elektronisch auf Basis von XBRLWer?alle bilanzierenden Unternehmen ohne GrößenklassenunterschiedeWann?tatus?analog EHUG1,35 MiUnternehmanalog der Fristen für die Steuererklärung; erstmals verpflichtend für 2012(Nichtbeanstandungsregelung für 2012)Taxonomie verabschiedet; endgültige Festlegungen mit BMF-Schreibenvom 28.09.20112012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

RL – Was ist das?XBRL EXtensible Business Reporting LanguageXBRL ist eine Technologie zum elektronischen Austausch und zum Web-Reporting vonFinanzinformationen.Bilanz- und GuV-Daten von Abschlüssen/Zwischenabschlüssenweitere Abschlussdaten und Elemente von Geschäftsberichten (Anhang, Lagebericht,Testat etc.)XBRL definiert einen offenen Standard und ist kein Produkt.XBRL stellt die Mittel bereit, um Struktur und inhaltliche Bedeutung in unstrukturierteDokumente einzufügen.PDF-, Word-, HTML-Dokumente etc. sind zwar optisch ansprechend, aber „dumm“, weil ausihnen die Zahlen und ihre Bedeutung nicht automatisch extrahiert werden können.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

xonomie – Kernstück der E-Bilanz

s ist eine Taxonomie?Taxonomiekomplette Abbildung aller Informationselementefür einen eReporting-Standard(„Meta-Postenplan“, bspw. für HGB oder IFRS) gegliedertesDatenschema ähnlich einemKontenrahmenE-Bilanz-TaxonomieGliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach§ 5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes(„E-Bilanz“)2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenwww.esteuer.deE-Bilanz

xonomie-Arten und nErsetzen: Haupt-TaxonomieAnwendung: Banken (RechKredV), Versicherungen (RechVersV), Pensionsfonds (RechPensV)Ergänzungs-TaxonomienErgänzen: Haupt-TaxonomieAnwendung: Krankenhäuser (KHBV), Pflegeeinrichtungen (PBV), Land- und Forstwirtschaft(BMELV-Musterabschluss), Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV), kommunale Eigenbetriebe(EBV o. ä.)2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

F-Schreiben vom 5. Juni 2012rfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der TaxonomienTaxonomie wird regelmäßig auf notwendigeÄnderungen überprüft.Nach Veröffentlichung einer TaxonomieBMF-Schreiben) ist diese zu verwenden.Mit jeder Version einer Taxonomie bleibtichergestellt, dass eine Übermittlung auchür frühere Wirtschaftsjahre möglich ist.Eine Taxonomie ist grundsätzlich nur für einWirtschaftsjahr anzuwenden.Es wird nicht beanstandet, wenn eine Taxonomieauch für das Vorjahr verwendet wird.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-BilanzQuelle: Bundesministerium der Finanzen

fbau Pilot-Taxonomieundstruktur eines rmatAngaben zur BerichtsperiodeName des llschafter 2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenmögliche BerichtsbestandteileArt des BerichtsBilanzHaftungsverhältnisseGuV (GKV/UKV)ErgebnisverwendungsrechnungKKEsteuerliche Gewinnermittlung (für gAnhang Anlagespiegel diverse Felder zur Aufnahme von Informationen steuerliche Modifikationen (Umgliederungsr.) Lagebericht Bericht Aufsichtsrat, Beschlüsse, E-Bilanzverpflichtende BerichtsbestandteileErstellungsdatum

forderungen Pilot-Taxonomie E-BilanzFinanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jedenresabschluss übertragen werden müssen:MussfelderMussfelder, Kontennachweis erwünschtSummenmussfelderechnerisch notwendig, soweit vorhandenern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestsitionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannteuffangpositionen“ erfolgen.Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz,das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

forderungen Pilot-Taxonomie E-BilanzFinanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jedenresabschluss übertragen werden müssen:MussfelderMussfelder, Kontennachweis erwünschtSummenmussfelderechnerisch notwendig, soweit vorhandenDie Qualität der E-Bilanzliegt in der FIBU.ern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestsitionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannteuffangpositionen“ erfolgen.Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz,das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

forderungen Pilot-Taxonomie E-BilanzFinanzverwaltung definiert in der „E-Bilanz-Taxonomie“ Pflichtfelder, die für jedenresabschluss übertragen werden müssen:MussfelderMussfelder, Kontennachweis erwünschtneue Kontenim SKR 2012Summenmussfelderechnerisch notwendig, soweit vorhandenern die Konten der Buchführung (noch) nicht die Differenzierung der geforderten Mindestsitionen hergeben, kann an zahlreichen Stellen eine Überleitung auf sogenannteuffangpositionen“ erfolgen.Es entsteht erstmals ein größenklassenunabhängiges Normschema für eine Steuerbilanz,das deutlich detaillierter ist, als z. B. die HGB-Gliederung für große Kapitelgesellschaften.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

ffangpositionen der E-Bilanz-TaxonomieDurch die dauerhafte Nutzung der Auffangpositionen kann bei der E-Bilanz die nahezu identiscGliederung der Handelsbilanz erreicht werden.Zu bedenken hierbei ist:Auffangpositionen bleiben dauerhaft bestehen, aber unterliegen wie alle anderen Taxonomiepositionen der jährlichen Überprüfung durchdie Finanzverwaltungdie Nutzung von Auffangpositionen in erweitertem Umfang kann das Nachfragerisikoseitens der Finanzverwaltung erhöhen2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenGemäß PressemitteilungBMF Mai 2012 und FAQ-PapierFinanzverwaltung Juni 2012E-Bilanz

essemitteilung E-BilanzndesfinanzministeriumEinigung zwischen BMF und BMWi auf politischer Ebene zu noch strittigen Fragen der E-Bilanzwegen Auffangpositionen der E-Bilanz-Taxonomie (eigentliche Hervorhebungen)„Es wird dauerhaft Auffangpositionen geben, denn sie werden benötigt, um der gegebenenRechtssituation gerecht zu werden. Eine Streichung von diesen besonderen Positionen zu einbestimmten Stichtag war und ist nicht beabsichtigt.“ das heißt keine zeitliche Befristung der Auffangpositionenvgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7:„Auffangpositionen sollen die Einführung der E-Bilanz für die Unternehmen erleichtern und sdaher für einen Zeitraum von 5–6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden.“aber: „Unzweifelhaft ist auch, dass eine differenzierte Datenübermittlung dazu beiträgt, dassRückfragen durch die Finanzämter bei den Unternehmen abnehmen werden und eine endgülSteuerfestsetzung schneller möglich wird.“2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

Q-Papier „E-Bilanz“ vom 15.06.2012nhalte des BMF-Schreibens vom 05.06.2012 wurden berücksichtigtHinweis auf den Charakter des FAQ-Papiers als „Auslegungshilfe“vgl. Vorbemerkung)Klarstellung zur Dimension des Mindestumfangs„ca. 17 v.H. aller möglichen Taxonomiepositionen“)Hinweis auf Erläuterungen zu Taxonomiepositionen (Taxonomie)Konkretisierung der bisherigen Aussagen zu Auffangpositionen (AP)AP werden stetig evaluiert; Annahme: Notwendigkeit der AP wirdabnehmenbisherige Aussage „Auffangpositionen sind für einem Zeitraumvon 5–6 Jahren in die Taxonomie eingefügt worden.“ ist weggefallenZugeständnis für die Abbildung des gesamten Wareneinkaufs unterRHB-Stoffe bleibt erhalten2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

twicklungen 2012Taxonomie-Vers. 5.1 auchfür frühere EinreichungenanwendbarPressemitteilung BMF2013er-Taxonomien(Vers. 5.1) aufwww.esteuer.deveröffentlicht„Die E-Bilanz kommt wiegeplant – alle Erleichterungengelten auf Dauer“ferung DVD 11.0P mitzlei-Rechnungswesen3.0a und PilotversionE-Bilanz-Assistenten25.05.20122012EV eG; alle Rechte vorbehalten30.05.2012(relevant für verpflichtendeAbschlusseinreichungen 2014)BMF-Schreiben(Verfahrensgrundsätzezur Aktualisierung derTaxonomien)ERiC für2012erTaxonomien(Vers. 5.0)30.05.2012FAQ-Papier„E-Bilanz“ der FinVerwauf 06.2012ERiCTax.-V5.15.06.2012Nov.

kurs: Auswirkungen auf die DATEV-KontenrahmenR 03/SKR 04SKR 03SKR 04neue Kontenangepasste Kontenneue Kontenangepasste Konten1373813634 175 Kontenrahmenänderungen 170 Kontenrahmenänderungensind hierbei sowohl neu einzuführende, als auch schon bestehende Kontenücksichtigt, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechend angepasst wird.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

TEV-Prozess zur E-Bilanz

künftiger Prozess mit chluss.(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder(inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens(Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, .)2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenrelevant01.01.201201.01.20besonders sw.E-Bilanz

chungsverhaltenszug aus dem angepassten KontenrahmenKontenwerte werden in derDATEV-E-Bilanz zugeordnet.2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenSteuerschlüssel stellenkorrekte UStVA sicher, nichtaber die E-Bilanz.E-BilanzVorsicht bei Sammelkonindividuellen Konten bKontenbereichen.

swirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhaltenspiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für MinijobsMussfelder und neue Konten im Bereich PersonalaufwandKR 04SKR 03KontenbezeichnungE-Bilanz-Taxonomie PositionLöhne für MinijobsLöhne für Minijobs4166Aufwendungen für Altersversorgung fürGesellschafter-GeschäftsführerAufwendungen für Altersversorgdavon für ergehälter der GmbHGesellschafterVergütungen an 6149neu24-60252012EV eG; alle Rechte vorbehaltenMussfeldE-Bilanz

swirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhaltenspiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für Minijobs2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenLohn Buchungsbeleg anpassen?Lohn Buchungsbeleg anpassen?Separater Ausweis für alle sichtbarim Unternehmen gewünscht?E-Bilanz

swirkungen auf Kontenrahmen und Buchungsverhaltenspiel Personalaufwand differenziert nach Löhne für MinijobsLöhne für Minijobs werden auf Löhne – also ein anderes Konto gebucht –und somit auf ein anderes Mussfeld ion Löhne fürMinijobs MussfeldAuswirkung auf Buchungsverhaltenautomatischer Eintrag von „NIL“(Not In List)neinjaWurden Löhne anMinijobber aufgewendet? neindifferenziert auf: jaPosten wird mit Wert gefülltKonto 6035 SKR 04bzw. 4195 SKR 03Löhne Minijobs gebucht? Wert landet inPosition Minijob„NIL“Auffangpositiongenutzt? nein 2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanzgebucht auf (z. B.)Konto 6010 SKR04Konto 4110 SKR03(Löhne)

essemitteilung E-Bilanzndesfinanzministeriumwg. „aus der Buchführung ableitbar“ (eig. Hervorhebungen)„Die E-Bilanz wird mittelstandsfreundlich umgesetzt und leistet einen wesentlichen Beitrag zEntbürokratisierung. Auch auf kleine und mittlere Unternehmen wird Rücksicht genommen.Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“vgl. die bisherige Aussage im FAQ-Katalog der Finanzverwaltung vom Oktober 2011/Seite 7:„Ein Wert ist grundsätzlich aus der Buchführung ableitbar, wenn er sich aus den Buchführununterlagen im Sinne des § 140 AO ergibt. Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als GanzDie Ableitung kann demnach aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern, z. B. aus demBeteiligungsverzeichnis, oder z. B. durch eine maschinelle Auswertung von Buchungsschlüsserfolgen. In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werte audem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den im Unternehmen geführtenKontensalden des Hauptbuches ermitteln lassen, vorzunehmen.“2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

Q-Papier „E-Bilanz“ vom 15.06.2012aus der Buchführung ableitbar“Die Aussage in der Pressemitteilung „Auch auf kleine und mittlereUnternehmen wird Rücksicht genommen. Sie müssen nur die im Hauptbuch enthaltenen Bilanzposten elektronisch übermitteln.“ wird nichtaufgegriffen.Es bleibt bei „Die Ableitbarkeit erfasst die Buchführung als Ganzes(Hauptbuch, Nebenbüchern (z. B. Beteiligungsverzeichnis) oder durchmaschinelle Auswertungen von Buchungsschlüsseln). In der Einführungszeit der E-Bilanz wird es ausreichen, die Ableitung der Werteaus dem Hauptbuch, das heißt die Werte wie sie sich aus den imUnternehmen geführten Kontensalden des Hauptbuchs ermittelnlassen, vorzunehmen.“Hinweis auf die fehlende Maßgeblichkeit eines Standardkontenrahmens für die Definition „aus der Buchführung ableitbar“bleibt erhalten.Klarstellung zur Bedeutung/Rolle der Branchentaxonomienbei Einreichung einer Steuerbilanz nicht verpflichtend2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

künftiger Prozess mit chluss.(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder(inkl. der neuen Konten) bzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens(Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, .).Einrichten eines „Zwei-Kreis-Systems“ schon unterjährig zum 01.01.2012 oder01.01.2013; bei „Ein-Kreis-System“: eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl.Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eherproblematisch2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz BilMoG latenteSteuer

pfehlung: Zwei-Bereich-Bilanzierungalszenario: Übermittlung SteuerbilanzKreis 2SteuBilHaBilJahresabschlussHandelsbilanz2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenGuVAnalyseÜberleitungsrechnungInhalt SteuBilXBRLDateiamtlich vorgeschriebenerDatensatz per DFÜFinanzESt-/KStDeklarationKreis l SteuBilErmittlunglatenteSteuernE-Bilanzper DFÜ

kurs: Jahresabschluss-Auswertung auf BasisBilanz-Zuordnungstabelle (ZOT)HGB-ZOT S50E-Bilanz-ZOTJahresabschluss-AuswertungHGB-ZOT vs. E-Bilanz-ZOT2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

-Bereich-BilanzierungInhalt HaBil und ungsrechnung§ 60 II S. 1 EStDV2012EV eG; alle Rechte ich vorgeschriebenerDatensatz per DFÜFinanzneue Anforderungen anÜLR ernE-BilanzESt-/KStDeklarationKreis 1E-Bilanzxisszenario: Übermittlung Handelsbilanz, GuV und Überleitungsrechnungper DFÜ

künftiger Prozess mit chluss(organisatorische) Vorbereitung und Berücksichtigung der E-Bilanz-Pflichtfelder (inkl. der neuen Kontenbzgl. des unterjährigen Buchungsverhaltens (Kontierungsrichtlinien, Vorsysteme, .); relevant zum01.01.2012Einrichtung eines „Zwei-Kreis-Systems“ (IFRS: gegebenenfalls drei) schon unterjährig zum 01.01.2012oder 01.01.2013; eine Differenzierung der Pflichtfelder inkl. Dokumentation erst in der Überleitungsrechnung ist zwar möglich, aber eher problematischBilanz-AssistentErstellung der E-Bilanz auf Basis der Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung oder der Steuerbilanz(neue „E-Bilanz-ZOT“) in DATEVPlausibilitätsprüfungen in DATEVVorschau der E-Bilanz über eine eigene Auswertung in DATEVÜbertragung des Datensatzes über das DATEV-Rechenzentrum an die FinanzverwaltungStatusmeldung der Finanzverwaltung (Eingangsbestätigung, )2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

ammdaten eingeben2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

ordnungen zur XBRL-Position2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

rschau2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

tenübermittlung Finanzamt2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

TEV-Erkenntnisse aus der Pilotphase der Finanzverwaltungersten Halbjahr 2011DATEV hat sich an der Pilotphase des BMF beteiligtZeitraum: Februar 2011 bis Juni 2011achliche Basis für die Pilotierung: Kerntaxonomie (Pilottaxonomie) Stand Dezember 2010Anzahl der insgesamt übermittelten Datensätze an das BMF: 68Anzahl der über DATEV übermittelten Datensätze: 38alle Übermittlungen über DATEV waren erfolgreichin allen Fällen Transfer-Ticket erhaltenpositives Feedback zum DATEV-Workflow bei der Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz –Datensätze via E-Bilanz-Assistent2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

terstützte Anwenderszenarien

terschiedliche AnwenderszenarienDATEV wird für unterschiedliche Szenarien Unterstützung bieten:Abschlussnarien Finanzbuchführung Handelsbilanz teuDATEVDATDATEVDATDATEVDATnario AFIBU, Jahresabschlussund E-Bilanz mit DATEVnario BFIBU im Fremdsystem;HaBil und E-Bilanz mitDATEVnario CHaBil im Fremdsystem;StBil und E-Bilanz mitDATEVnario DHaBil im Fremdsystem;Überleitungsrechnungund E-Bilanz mit DATEVDATEVDATnario EStBil im Fremdsystem;E-Bilanz mit DATEVDATEVDAT2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenDATEVDATEVDATEVDATEVE-Bilanz

AssistentDATEV KanzleiRechnungswesen prowenderszenario Import Fremd-FIBUMandant erstellt seine Finanzbuchführung mit Nicht-DATEV-SoftwareAuftrag an Steuerberater: Aufstellen HGB-JahresabschlussSteuerberater importiert die Summen- und Saldenliste des Mandanten nachDATEV Kanzlei-Rechnungswesen proSteuerberater erstellt Abschlussbuchungen für den HGB-JahresabschlussAuftrag an Steuerberater: Erstellen und Einreichen der E-Bilanz(hier: Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung)Steuerberater erstellt die Überleitungsrechnung gemäß E-Bilanz-TaxonomieSteuerberater vervollständigt E-Bilanz-Datensatz (Bilanz und GuV aus DATEV KanzleiRechnungswesen pro; steuerliche Gewinnermittlung per Schnittstelle Steuern etc.)Steuerberater versendet die E-Bilanz über das DATEV-Rechenzentrum2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

erblick: DATEV-Unterstützung zur E-Bilanz

ww.datev.de/e-bilanz2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

TEV-Info wegen Auswirkungen auf SKR 03/04altÄnderungen in den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04, die zumahreswechsel 2011/2012 im Zusammenhang mit der E-BilanzTaxonomie für 2012 vorgesehen sindÜbersicht beinhaltet neu einzuführende Konten und bestehendeKonten, deren Beschriftung der Taxonomie entsprechendangepasst wirdlgruppeBerater/Mandanten, die die gesetzlichen Vorgaben zur E-Bilanzbereits im Jahr 2012 umsetzen wollenBerater/Mandanten, die zumindest die Differenzierung derKonten auf die kommenden Anforderungen anpassen wollen2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenInformationsdatenbank,Dok.-Nr. 0903471 bzw.www.datev.de/e-bilanzE-Bilanz

m DATEV-Konto zur E-Bilanz-TaxonomieDarstellung anhand der Schnellberechnung „ Arbeitshilfe Kontenzuweisung SKR 03/04 aufE-Bilanz-Taxonomie“kostenlos als load2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

ue SKR-Darstellung mit Taxonomie-Positionen (PDF)2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenInformationsdatenbank,Dok.-Nr. 0907803 bzw.www.datev.de/e-bilanzE-Bilanz

Bilanz – wichtige Meilensteineahreswechsel 2011/2012Auslieferung DATEV-SKR mit E-Bilanz-KontenAnpassung FIBU an E-Bilanz zum 01.01.2012 (bei frühzeitiger Anwendung/Vorbereitung)n 2012DATEV stellt eine Programmlösung zur Aufbereitung und Übermittlung zur VerfügungZuordnungstabellen seit März 2012, E-Bilanz-Assistent ab Oktober 2012)ahreswechsel 2012/2013Anpassung FIBU an E-Bilanz zum 01.01.2013 (verpflichtende Anwendung)ab Frühjahr 2013Übermittlung von E-Bilanzen für 2012 (bei frühzeitiger Anwendung)ab Frühjahr 2014Übermittlung von E-Bilanzen für 2013 (verpflichtende Anwendung)2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenE-Bilanz

2012EV eG; alle Rechte vorbehaltenIhre Meinung, Ihre Fragen?Interessant für Sie?Was möchten Sie von uns wissen?E-Bilanz

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E-Bilanz-Taxonomie Gliederung mit markierten Pflichtfeldern des nach §5b EStG amtlich vorgeschriebenen Datensatzes („E-Bilanz“) gegliedertes Datenschema ähnlich einem Kontenrahmen E-Bilanz www.esteuer.de DATEV eG; alle Rechte vorbehalten 19.09.2012