Nr. MERKBLATT - Steuerberater Heckler München
2. Kurzfristige Beschäftigung Daneben gibt es die kurzfristige Beschäftigung – auch als kurzfristiger Minijob bezeichnet. Diese ist im Voraus auf eine Dauer von maximal 70 Arbeitstagen oder drei Mona-ten (bei Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche) pro Kalenderjah